FILE-ID: "HorseArmor-Refs.txt"
VERSION: 1.0 [initial release]
AUTHOR:  nONatee. (2006)

WEBSITE: www.scharesoft.de

=KURZBESCHREIBUNG================================================================

 Die Textdatei "HorseArmor-Refs.txt" enthlt die vollstndigen bersetzungs-
 Referenzen fr das offizielle PlugIn "DLCHorseArmor" von Bethesda.

 ACHTUNG:
 GRUNDKENNTNISSE IM UMGANG MIT DEM TES4:CONSTRUCTION-SET WERDEN BENTIGT UM DIESE
 REFERENZEN SINNVOLL NUTZEN ZU KNNEN!

 Das Construction-Set knnt ihr euch hier runterladen: 

 http://www.elderscrolls.com/downloads/updates_utilities.htm

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 Da die Verffentlichung einwr bersetzten ESP nach den, fr die offiziellen PIs
 geltenden  Lizenzbestimmungen untersagt ist, soll dies eine Hilfe fr all
 diejenigen sein, die sich die Mhe machen mchten ihre erstandenen PIs mit Hilfe
 des TES4:Construction-Sets (CS) selbst zu bersetzen.

 Diese Datei enthlt eine Liste aller zu bersetzenden Elemente, die das PI
 beinhaltet UND natrlich die bersetzungen selbst.
 Gelistet und bersetzt sind also nicht nur Bcher und Journal-/Dialogtexte,
 sondern eben alles was bentigt wird, damit die PIs komplett auf deutsch laufen.


=FRAGEN/PROBLEME/ANREGUNGEN======================================================

 Obwohl alles ausfhrlich getestet wurde, bernehme ich natrlich keinerlei
 Garantie dafr, das nicht trotzdem etwas bersehen wurde. Solltet ihr also noch
 etwas entdecken, dann tut dies im Thread auf www.Globalgameport.de kund. Dort
 findet ihr auch eine kurze Anleitung fr Einsteiger im Umgang mit dem CS.

 Username: nonatee 
 Thread:   [Release] Vollstndige (!) bersetzungs-Referenzen fr die offiziellen PlugIns

 Wie immer gilt, wenn Ihr's nicht gleich findet: !!! NUTZT DIE BOARDSUCHE !!!

 Auch Anregungen jeglicher Art sind immer willkommen.


=RECHTLICHES=====================================================================

 Obwohl es, denk ich, allgemein bekannt sein sollte, mach ich hiermit nochmal
 explizit darauf aufmerksam, dass nderungen an den offiziellen PIs nur denjenigen
 erlaubt sind, die diese auch rechtmig erworben haben und die diese nderungen
 lediglich fr den Eigengebrauch vornehmen (KEINE WEITERGABE, VERFFENTLICHUNG
 ETC.)
